Die Ephraim Veitel Stiftung kann in begrenztem Umfang Kleinstprojekte fördern bzw. sich mit kleineren Zuschüssen an kostenintensiveren Projekten beteiligen.
Anträge sind bevorzugt per Email an die Stiftungsadresse zu richten.

Es gibt keine festen Antragszeiten. Der Vorstand entscheidet in der Regel zwei Mal jährlich (März und September).

Die Anträge sind formlos zu stellen. Sie sollen folgende Punkte enthalten:

  • Kurzbezeichnung des Projekts
  • Beschreibung des Projekts: Inhalt, Zielsetzung, Durchführungszeitraum, Beteiligte, verantwortliche Antragsteller und Ausführende
  • Kosten und Finanzierungsplan des Projektes